Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen über die Überlassung von Zimmern oder Betten zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen oder Lieferungen, die von der VARENTA Beherbergungsgesellschaft mbH (nachfolgend „Industriepalast“) im Rahmen dieser Verträge für den Gast erbracht werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben keine Geltung, es sei denn, sie werden vom Industriepalast ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn es vorher ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wurde.
Vertragsabschluss
Auf einen Buchungsantrag des Gastes hin (schriftlich oder per Direktbuchung im Internet) kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Industriepalastes der Vertrag zustande. Dieser behält sich das Recht vor, die Buchung (auch) schriftlich zu bestätigen. Im Fall der schriftlichen Bestätigung gilt der Vertrag als in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Buchungsbestätigung durch den Industriepalast versandt wird.
Vertragspartner sind der Gast und der Industriepalast. Wird die Buchung im Auftrag des Gastes durch einen Dritten vorgenommen, so haften der Dritte und der Gast zusammen als Besteller gegenüber dem Industriepalast gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Industriepalast eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.
Buchungen dürfen nur durch Personen getätigt werden, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.
Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie kann über die Webseite des Hotels (www.ip-hostel.com) heruntergeladen oder beim Hotel erfragt werden. Der Gast ist verpflichtet, sich über die Hausordnung zu informieren.
Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Gast ist zur Bezahlung der von ihm gebuchten und in Anspruch genommenen entgeltlichen Leistungen des Industriepalastes verpflichtet. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Industriepalast auf Veranlassung des Gastes gegenüber Dritten veranlaßt bzw. getätigt hat.
Rechnungen des Industriepalastes sind fällig mit Zugang beim Gast und unverzüglich zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in Euro zu entrichten.
Der Industriepalast ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Anzahlung oder die Leistung einer Sicherheit zu verlangen. Die Form der Anzahlung/Sicherheitsleistung, ihre Höhe und der Fälligkeitszeitpunkt können im Vertrag (schriftlich) vereinbart werden. Bei begründetem Anlass ist der Industriepalast berechtigt, vom Gast die Anzahlung/Sicherheitsleistung in Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu fordern.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Industriepalast für die vereinbarten Leistungen andererseits regelmäßig berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% einseitig durch den Industriepalast angehoben werden.
Der Gast ist vorleistungspflichtig; dies betrifft im Fall der Anzahlung auch die Restzahlung. Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist vom Gast spätestens beim Check-In vollständig zu entrichten. Der Industriepalast ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes weiter entstehende Forderungen durch Zwischenrechnung fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
Vom Gast beim Buchungsvorgang übermittelte Kreditkartendaten oder Bankverbindungen dienen nur der Sicherheit, es sei denn, die Form der (An-)Zahlung ist entsprechend vereinbart. Im Übrigen werden etwaige Belastungen nur bei Nichtanreise des Gastes im Rahmen der Abwicklung von Stornierungen oder im Falles des Nichterscheinens („No-Show“) durchgeführt.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Industriepalastes aufrechnen.
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Stornierung durch den Gast
Der Gast ist jederzeit dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
Individualreisende bis zu 9 Personen
Sofern nicht anders vereinbart, kann die Buchung der Zimmer/Betten bis 18.00 Uhr am Vortag der Anreise kostenfrei storniert werden.
Danach fällt als pauschalierter Schadensersatz ein Stornierungsentgelt an. Es beträgt den vereinbarten Preis unter Abzug der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und der ersparten Aufwendungen. Demnach werden bei der Stornierung nach 18.00 Uhr am Vortag der Anreise oder bei der Nichtanreise, 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags berechnet.
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung per Telefon/per Email wird wirksam, wenn sie durch den Industriepalast schriftlich (auch per Telefax) bestätigt ist. Anderenfalls ist das vertraglich vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.
Gruppen ab 10 Personen
Gruppenreservierungen können durch Vertrag storniert werden; eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Industriepalast eine Bestätigung schriftlich erteilt hat. Der Industriepalast ist unter folgenden Bedingungen verpflichtet, ein Stornierungsangebot anzunehmen:
Stornierungen, die mehr als zwei Monate vor dem Anreisetag eingehen, sind kostenfrei.
Bei Stornierungen, die später als zwei Monate vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 50 %
des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.Bei Stornierungen, die später als zwei Wochen bis zum letzten Tag vor dem Anreisetag eingehen, beträgt das Stornierungsentgelt 80 % des vereinbarten Gesamtbuchungsbetrags.
Bei Stornierungen am gebuchten Anreisetag oder bei Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 90% des vereinbarten Preises.
Das Stornierungsentgelt ist pauschalierter Schadensersatz. Dem Gast steht im Fall der entgeltpflichtigen Stornierung der Nachweis frei, dass die Summe aus den Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und die ersparten Aufwendungen höher als der pauschale Abzug vom Preis waren.
Stornierung durch den Industriepalast
Der Industriepalast ist berechtigt, aus wichtigem Grund von einer Reservierung zurückzutreten; insbesondere:
höhere Gewalt oder andere vom Industriepalast nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
die Reservierung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks zustande gekommen ist;der Industriepalast begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Industriepalastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Industriepalasts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Industriepalasts zuzurechnen ist.
eine vereinbarte Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht oder nicht fristgerecht geleistet wurde.
Zimmer- und Bettenbereitstellung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Betten.
Der Gast hat die Zimmer oder Betten am Abreistag spätestens um 10.00 Uhr geräumt herauszugeben, es sei denn, er macht von der Möglichkeit des „Late Check-out“ gegen Zahlung einer Gebühr von 5,00 EUR pro Person Gebrauch. Anderenfalls stellt der Industriepalast 50 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung, wenn die Überschreitung nicht länger als bis 18.00 Uhr andauert. Ab 18.00 Uhr werden 80 % des aktuellen Tagespreises in Rechnung gestellt.
Vertragliche Ansprüche des Gastes werden nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Industriepalast kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Betten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Industriepalastes. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, sofern der Gast nicht Verbraucher ist.
Minderjährige oder nicht voll geschäftsfähige Personen dürfen in Gemeinschaftszimmern nur übernachten, sofern sie in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person sind bzw. eine schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten haben. Dies gilt nicht für Gruppenreisende unter Aufsicht einer vom Erziehungsberechtigten entsprechend bevollmächtigten Person.
Tiere sind bei der Reservierung anzumelden und bedürfen der besonderen Genehmigung durch den Industriepalast. Es wird ein gesondertes Entgelt erhoben. Tiere dürfen nicht in Gemeinschaftszimmern untergebracht werden.
Haftung
Der Industriepalast haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der schuldhaften Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Die weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Der Gast haftet für durch ihn verursachte Schäden am Inventar des Industriepalastes in voller Höhe, unabhängig vom Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Bei der Verursachung von Schäden durch Gruppenreisende haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch, es sei denn, der Verursacher des Schadens wird einwandfrei festgestellt. Verursachte Schäden sind direkt vor Ort zu begleichen. Der Industriepalast behält sich vor, bei Anreise einer Gruppe die Hinterlegung einer Kaution zu fordern, welche zur Begleichung von verursachten Schäden herangezogen werden kann. Anderenfalls ist die Kaution bei Abreise in voller Höhe zurückzuerstatten.
Für eingebrachte Sachen haftet der Industriepalast nach den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf das Hundertfache des Zimmer- oder Bettenpreises, höchstens jedoch bis zum Betrag von fünfhundert Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntnis vom Schadensfall dem Industriepalast Mitteilung macht.
Sofern es im Rahmen des Aufenthaltes zu Störungen oder Mängeln hinsichtlich der durch den Industriepalast zu erbringenden Leistungen kommt, die eine Minderung des Beherbergungsentgeltes rechtfertigen könnten, so entstehen etwaige Ansprüche des Gastes nur, soweit er dem Industriepalast von den Gründen unverzüglich Mitteilung macht.
Sofern der Industriepalast dem Gast unentgeltlich oder entgeltlich einen Stellplatz zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande; besondere Pflichten des Industriepalastes entstehen nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt haftet der Industriepalast nicht, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Gast hat den Schaden unverzüglich nach Kenntnis, spätestens bei Verlassen des Grundstücks an den Industriepalast schriftlich mitzuteilen; anderenfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
Sofern der Industriepalast nach den vertraglichen Bestimmungen, inklusive der Regelungen der Hausordnung, dazu berechtigt ist, gegenüber dem Gast einen Hostelverweis zu erteilen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.
Verjährung
Alle Ansprüche gegen den Industriepalast verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Industriepalastes beruhen.
Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Industriepalastes.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.